Deshalb meine Fragen:
Wurde durch die unvollständig versendeten Verfügungen das Oeffentlichkeitsprinzip verletzt? Führte
dies zu einer Einschränkung des Einspracherechtes? Falls nein, warum?
Ist der Regierungsrat bereit bei den nächsten zu versendenden Verfügungen die Bewertungsdetails
so wie die bezüglich Ermittlung des Landwertes verwendeten Angaben jeweils beizulegen?
von Christophe Haller