FDP Basel-Stadt lehnt Stimmrechtsalter 16 ab: Wirkung steht in keinem Verhältnis zum Eingriff

Der Grosse Rat hat heute über die Verfassungsänderung zur Einführung des Stimmrechtsalters 16 beraten. Die FDP Basel-Stadt lehnt die Vorlage ab und folgt damit der Kommissionsminderheit. Aus Sicht der Partei rechtfertigt der geringe demokratiepolitische Nutzen den vorgeschlagenen Eingriff nicht.

Mit der Vorlage würden in Basel-Stadt rund 2'342 Personen zusätzlich stimmberechtigt – ein Zuwachs von 2,2 Prozent. Wie Avenir Suisse darlegt, würde dies das Medianalter der Abstimmenden um weniger als ein halbes Jahr senken. "Eine Reform rechtfertigt sich nicht allein dadurch, dass sie niemandem schadet – sie muss auch etwas bewirken", sagt FDP-Grossrat Johannes Barth. Gemessen am Anspruch der Befürwortenden falle die Wirkung der Vorlage gering aus.

Betroffenheits-Argument ist beliebig ausweitbar

Die Kommissionsmehrheit begründet ihren Antrag damit, Jugendliche seien besonders lange von Entscheiden zu Klima, Bildung und Gesellschaft betroffen. Die FDP hält dagegen: Konsequent zu Ende gedacht, liesse sich dieses Argument auch auf 14-Jährige anwenden, die noch länger betroffen sind. Betroffenheit allein sei nie die Grundlage des Stimmrechts gewesen – sonst hätten auch Minderjährige unter 16 Jahren oder langjährig ansässige Nicht-Bürgerinnen und -Bürger Anspruch darauf. Zudem betont Alexandra Leake, Präsidentin der Jungfreisinnigen Basel-Stadt: «Gleiche Rechte bedeuten auch gleiche Pflichten. Wer abstimmen soll, muss die Konsequenzen seiner Wahl wirtschaftlich, strafrechtlich, beruflich und persönlich tragen. Solange man mit 18 mündig wird, ist dies also mit 16 nicht gegeben.» Aus Sicht der FDP und ihrer Jungpartei ist Stimmrechtsalter 16 somit willkürlich und unlogisch, solange die rechtliche Mündigkeit ab 18 gilt.

Widerspruch zwischen aktivem und passivem Wahlrecht

Die Vorlage sieht vor, das aktive Wahlrecht ab 16 einzuführen, das passive Wahlrecht jedoch nicht. Für die FDP ist das kein Kompromiss, sondern ein Widerspruch: Wer 16-Jährigen die Reife zutraut, über Verfassung und Gesetze mitzubestimmen, kann ihnen nicht gleichzeitig die Reife absprechen, selbst gewählt zu werden.

Riehen hat bereits entschieden

Der für die FDP gewichtigste Punkt ist jedoch ein anderer: Die Gemeinde Riehen hat das Stimmrechtsalter 16 im März 2024 bei hoher Stimmbeteiligung mit 70 Prozent Nein-Stimmen deutlich verworfen. Bei Annahme der kantonalen Verfassungsänderung würde dieses Gemeindevotum überspielt. Ein bottom-up gewachsenes Prinzip würde so durch einen Top-down-Entscheid kassiert.

Auch der Verweis auf das Glarner Beispiel überzeugt die FDP nicht: Glarus kenne mit der Landsgemeinde eine völlig andere Beteiligungskultur als der urbane Kanton Basel-Stadt. Ebenso wenig lasse sich aus der Strafmündigkeit ab zehn Jahren etwas für die politische Mitbestimmung ableiten, da es sich um unterschiedliche Kategorien mit unterschiedlichen Schutzzwecken handle.