Die Geschäftsprüfungskomission des Grossen Rates hat im Juni 2026 erhebliche Mängel beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat festgestellt. Kritisiert wurden insbesondere überlange und unvorhersehbare Verfahren, ungenügende Koordination sowie die Praxis, dass Zwischenberichte die dreimonatige Bearbeitungsfrist faktisch neu auslösen können.
Forderung nach Planungssicherheit und verlässlichen Fristen
«Wer bauen, investieren oder Wohnraum schaffen will, braucht ein Verfahren mit verlässlichen Fristen», sagt FDP-Grossrat Johannes Barth. «Es darf nicht sein, dass Projekte mehrfach überarbeitet werden müssen, weil sie öffentlich aufgelegt werden, bevor die zuständigen Fachstellen ihre technischen Anforderungen geklärt haben.»
Die Motion verlangt, dass Baugesuche künftig zuerst technisch durch die zuständigen Fachstellen bereinigt werden. Erst danach sollen sie öffentlich publiziert und aufgelegt werden. Einsprachen beziehen sich damit auf einen konsolidierten Projektstand. Das reduziert nachträgliche Anpassungen, Mehrfachbearbeitungen und Verzögerungen.
Vorbild Baselland
Der Kanton Basel-Landschaft hat einen solchen Ablauf nach Pilot- und Testphase per Januar 2026 eingeführt: Die Fachstellen prüfen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage. Und auch der Kanton Basel-Stadt erkennt das Problem: Das Bau- und Verkehrsdepartement reicht bei eigenen Tiefbauvorhaben Baugesuche künftig früher ein, um mehr Zeit für Einsprachen und Rekurse zu gewinnen. «Was bei kantonalen Tiefbauprojekten sinnvoll ist, muss auch privaten Bauherrschaften zugutekommen», so Barth. «Die Lösung braucht eine gesetzliche Grundlage, damit sie für alle gilt.»
Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes
Der Regierungsrat soll eine Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes sowie der nötigen Ausführungsbestimmungen vorlegen. Das Gesetz soll vorsehen, dass die Fachstellen Baugesuche technisch prüfen, bevor sie öffentlich publiziert und aufgelegt werden, und festlegen, wann ein Verfahren als komplex gilt. Bei Überschreitung der ordentlichen Bearbeitungsfrist soll die Bauherrschaft eine koordinierte Sitzung mit den betroffenen Fachstellen verlangen können. Zwischenberichte sollen die Frist nicht neu starten lassen, sondern sie höchstens für die Dauer der Behebung bezeichneter Mängel unterbrechen.
Der Kanton Basel-Stadt hat genug Zeit mit langen Verfahren verloren.
Jetzt braucht es verbindliche Regeln, damit Bauen wieder vorankommt.