Die Basler FDP.Die Liberalen begrüsst die Pläne der Regierung zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Eine mutige Umsetzung, wie sie die FDP BS in ihrem Positionspapier vom Februar 2015 gefordert hat, ist zentral für den Erhalt der Attraktivität des Standorts Basel. Besonders die Senkung der Gewinnsteuer von maximal 22% auf 13 % verspricht, dass Basel seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern kann. Auch die Massnahmen zur Innovationsförderung wie die Einführung der Patentbox sind auf die Bedürfnisse der Schweiz und insbesondere unseres Kantons bestens zugeschnitten.
Mit der Neubewertung der Eigenmietwerte begann anfangs Jahr eine Ungleichbehandlung der Mieter und Wohneigentümer durch die Steuerverwaltung. Die Eigenmietwerte stiegen dabei um durchschnittlich 35%, obwohl die Bestandesmieten in den letzten Jahren stagnierten. Die Basler FDP wehrte sich gegen diese Benachteiligung der Wohneigentümer und forderte in Zusammenarbeit mit anderen Parteien mit mehreren parlamentarischen Vorstössen entsprechende Anpassungen. Nun wurden im November und gestern zur Freude der Basler FDP drei bedeutende Motionen an die Regierung überwiesen, welche die nötigen Gesetzesänderungen nun dem Grossen Rat vorlegen muss. Die Basler FDP zeigt sich erfreut darüber, dass hiermit ein grosser Schritt zur gleichen Behandlung aller Steuerpflichtigen gemacht werden konnte. Sie organisiert darüber hinaus am 15. Dezember 2016 in der QuartierOASE Bruderholz eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema.
FDP, CVP, LDP und SVP haben kein Verständnis für die heute in der Basler Zeitung geäusserten Vorwürfe gegen Regierungsrat Baschi Dürr. Mit der Unterstellung, nicht die Wahrheit gesagt zu haben, wird die persönliche Integrität von Regierungsrat Baschi Dürr in Frage gestellt. Diese Unterstellungen sind unhaltbar. FDP, CVP, LDP und SVP verurteilen diesen Angriff und stehen geschlossen hinter Baschi Dürr.
Regierungsrat Baschi Dürr hat heute Mittag die Geschäftsleitung der FDP Basel-Stadt informiert, dass er nach nochmaliger Überlegung für den zweiten Wahlgang um das Regierungspräsidium nicht mehr zur Verfügung steht. Dies erlaubt ihm, sich auf die Regierungsratswahlen sowie das Justiz- und Sicherheitsdepartement und dessen Aufgaben zu konzentrieren.
Die Basler FDP hat an ihrem Parteitag von heute Abend per Akklamation ihren Regierungsrat Baschi Dürr für den 2. Wahlgang der Regierungsratswahlen nominiert und die Unterstützung für Lorenz Nägelin sowie die bürgerliche Zusammenarbeit bekräftigt. Die FDP blickte zugleich auf die Ergebnisse der gestrigen Grossratswahlen zurück.
Das Wochenende brachte schlechte Nachrichten für die Verkehrspolitik unserer Region: Das ASTRA verschiebt den Baubeginn des Rheintunnels um 5 Jahre nach hinten und das Herzstück rutscht in der Prioritätenliste des Bundes weiter nach unten. Die Basler FDP nimmt diese Entwicklung mit grosser Beunruhigung zur Kenntnis. Diese beiden Projekte sind zentral für Basel und die ganze Region, um den zukünftigen Herausforderungen des steigenden Verkehrsaufkommens zu begegnen. Eine Aufschiebung dieser Projekte zeugt wiederum von der falschen Ausrichtung unserer Verkehrspolitik und bringt eine enorme Unsicherheit mit sich. Die FDP fordert deshalb mit Vehemenz ein Umdenken in der Ausrichtung der Verkehrspolitik und einen Kantonsvertreter, der sich erfolgreich für die Basler Belange in Bern einsetzen kann. Damit Basel nicht noch viele weitere Jahre hintenanstehen muss.
Die Menschen werden immer mobiler. Als Folge dessen nimmt der Verkehr auf der Strasse und der Schiene immer weiter zu. Diese Zukunftsaussichten stellen eine bedeutende Herausforderung an die Basler Politik. Die Basler FDP ist gewillt diese Herausforderung anzunehmen. An einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 13. Oktober 2016 um 18:00 Uhr im Stellwerk St. Johann präsentiert sie ihre Vorstellungen der verkehrspolitischen Entwicklungen in den kommenden Jahren. Karin Sartorius-Brüschweiler, Daniel Seiler und Stephan Mumenthaler werden zu kommenden Grossprojekten in der Region Stellung beziehen und aufzeigen in welche Richtung sich die Basler Verkehrspolitik aus Sicht der FDP entwickeln sollte.
Eine Bewilligung für eine Warteschlange. Ein Verbot von Holzbänken am Rheinufer. Eine Busse fürs Musik hören mit Freunden. Dies sind einige Beispiele für die Absurditäten, welche mittlerweile dem Basler Paragraphen-Dschungel entwachsen sind. Die bürokratischen Einschränkungen der individuellen Freiheit gehen soweit, dass einem beim Spaziergang durch die Innenstadt an jeder Ecke eine neue Eigenart begegnet. Das glauben Sie nicht? Die Basler FDP beweist Ihnen das Gegenteil! Wir laden Sie herzlich ein mit uns den ersten Basler Bürokratie-Lauf mitzuerleben. Schliessen Sie sich uns am 27.09.2016 um 18:00 auf dem Marktplatz an und erleben die zahlreichen Auswüchse, welche sich im Basler Bürokratiewesen in den vergangenen Jahren angesammelt haben.
Die Steuerverwaltung hat mit der Umsetzung der für 2016 vorgesehenen Neubewertung der Liegenschaften für selbstgenutztes Wohneigentum begonnen. Viele der betroffenen Einfamilienhaus und Stockwerkeigentumsbesitzende wurden von der Höhe der Anpassung überrascht und haben gegen die entsprechende Verfügung Einsprache erhoben. Die erlassenen Verfügungen sind allerdings für die Betroffenen nicht nachvollziehbar. Auf Nachfrage können von der Steuerverwaltung die Bewertungsdetail einverlangt werden. Auch diese sind für die Steuerpflichtigen insbesondere den Stockwerkeigentumsbesitzenden nicht nachvollziehbar. So wird zum Beispiel bezüglich Landwert auf einen absoluten Landwert abgestellt. Dieser wurde von der Bodenbewertungsstelle berechnet, offenbar anhand tatsächlich verkaufter Liegenschaften. Mit Ausnahme der Bekanntgabe der Anzahl der im betreffenden Zeitraum erfolgten Verkäufe, liefert die Bodenbewertungsstelle mit dem Verweis auf den Datenschutz keine weiteren näheren Angaben. Noch unübersichtlicher ist die Situation für Eigentümer von Tiefgaragenplätzen. Dem betroffenen Steuerpflichtigen ist es also gar nicht möglich zu überprüfen, ob diese Zahl in Bezug auf seine Liegenschaft korrekt ermittelt wurde. Dies widerspricht dem Oeffentlichkeitsprinzip und erlaubt den Einsprechenden nicht, mögliche Einsprachen zu begründen. Auch bezüglich Altersentwertung erhalten die Steuerpflichtigen keine nachvollziehbaren Informationen.