Ratschlag Teilrevision der Motorfahrzeugsteuer geht in richtige Richtung Basler FDP fordert maximale Obergrenze für Erhöhungen

Die Basler FDP begrüsst den vom Regierungsrat verabschiedeten Ratschlag zur Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge. Die Fokussierung auf Leergewicht und CO2-Ausstoss entspricht den ökologischen Zielsetzungen und hält am Grundsatz fest, dass die Mo­torfahrzeugsteuer in erster Linie als Entgelt für die Benutzung der Strasseninfrastruktur anzuse­hen ist. Von daher ist es verständlich, dass für Elektrofahrzeuge  im Kanton Basel-Stadt eine Steuer erhoben wird.

Enttäuscht ist die FDP darüber, dass die 2013 als Vorgabe gegebene Kostenneutralität bei der Einführung des bestehenden Gesetzes nicht eingehalten und dass auch mit der vorliegenden Vorlage keine entsprechende Korrektur vorgenommen wurde. Für die FDP wird damit der Auftrag des Parlamentes klar missachtet.

 

Die FDP erwartet auch, dass eine allfällige Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer im Einzelfall massvoll sein wird. Die FDP plädiert deshalb für eine auf mindestens drei Jahre befristete maximale Obergrenze von 20% (Basisjahr 2012). Sie wird in der Kommissionsberatung entsprechende Anträge einbringen.

 

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Andreas Zappalà, Fraktionspräsident, 078 637 49 25