Das Steuerinkasso nicht auf die Unternehmen abwälzen!

Im Jahr 2017 hat es der Grosse Rat abgelehnt, ein kantonales Lohnabzugsverfahren einzuführen. Dieses hätte dazu geführt, dass Basler Unternehmen bei ihren Arbeitnehmenden die Steuern vom Lohn hätten abziehen und an den Kanton überweisen müssen. Sie wären damit zur Inkassostelle des Kantons geworden. Nun wird diese alte Idee mittels einer Volksinitiative von der SP neu aufgelegt. Die FDP lehnt das Lohnabzugsverfahren als einen weiteren «Basel Finish» nach wie vor entschieden ab. Es ist nicht Aufgabe der Unternehmen, das Steuerinkasso für den Kanton zu übernehmen. Stattdessen soll der Kanton selber Massnahmen ergreifen, um die Bevölkerung bei der Steuerzahlung zu unterstützen. FDP-Grossrat Luca Urgese hat heute eine entsprechende Motion eingereicht.

Es ist unbestritten, dass Steuerforderungen für viele Menschen im Kanton ein Problem sind. Das hat zunächst damit zu tun, dass die Steuern – trotz kürzlich erfolgter Steuersenkung – einen substanziellen Teil des Einkommens in Anspruch nehmen. Zu viele Menschen schieben – teils aus finanzieller Not, teils aus falscher Priorisierung von Ausgaben, teils aber auch aus Nachlässigkeit – Steuerzahlungen auf, bis sie mit Steuerschulden konfrontiert sind und in Probleme geraten.

Doch es liegt in der Verantwortung der Steuerpflichtigen, ihre Steuern rechtzeitig zu bezahlen. Schon heute können die Steuerpflichtigen mittels Dauerauftrag dafür sorgen, dass jeden Monat ein Teil ihrer Steuern an die Steuerverwaltung überwiesen wird. Es ist zudem naheliegend, dass gerade die Zielgruppe dieser Massnahme sich für ein Opt-out entscheiden und sich damit dem Lohnabzugsverfahren entziehen wird, weil das Geld anderweitig beansprucht wird. Schliesslich ist nicht einzusehen, wieso Steuern mittels eines solchen Lohnabzugs gegenüber anderen Forderungen privilegiert behandelt werden sollen. Eine solche Privilegierung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

In einer Motion schlägt FDP-Grossrat Luca Urgese deshalb ein Alternativmodell zum Lohnabzugsverfahren vor, um die betroffenen Menschen zu unterstützen: 

  • Der Kanton soll periodisch (z.B. monatlich oder nach Wahl der steuerpflichtigen Person) Rechnungen an die Steuerpflichtigen für einen Teilbetrag der Steuern verschicken.
  • Im Gegensatz zur heutigen Praxis, einmal jährlich eine unbezifferte Einladung zur Vorauszahlung zu verschicken, soll auf der Rechnung ein konkreter Betrag aufgeführt werden, welcher aufgrund der Vorjahressteuer berechnet wird.
  • Die Zahlung dieser Rechnung ist freiwillig. Es darf weniger (oder mehr) bezahlt werden. Es erfolgt kein Mahn- oder Inkassoverfahren.
  • Beim Versand dieser Rechnungen sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung ausgereizt werden, z.B. Rechnungsversand per Mail, eBill oder LSV/LSV+, um die Kosten für den Kanton so gering wie möglich zu halten und den Prozess so weit wie möglich zu automatisieren.
  • Schliesslich soll der Kanton in geeigneter Form Unterstützung anbieten bei der Einrichtung eines Dauerauftrages für regelmässige Steuerzahlungen.  

Das Lohnabzugsverfahren würde – nach dem Mindestlohn oder den Lohngleichheitsanalysen für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden – einen weiteren «Basel Finish» darstellen, der die Unternehmen in unserem Kanton zusätzlich belastet und wäre damit ein weiteren Standortnachteil gegenüber anderen Kantonen.

Mit der von der FDP vorgeschlagenen Lösung hingegen bleibt die Selbstverantwortung der Steuerpflichtigen bestehen. Der Staat wälzt den Aufwand für das Steuerinkasso nicht auf private Unternehmen ab. Diese werden nicht zusätzlich mit grossem bürokratischem Aufwand belastet. Sie werden auch keinem Haftungs- und keinem Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt. Es erfolgt keine Privilegierung von Steuerforderungen des Staates gegenüber anderen privaten Forderungen. Die wesentlichen Punkte des Lohnabzugsverfahrens – regelmässige Zahlung der Steuern, Opt-out-Möglichkeit, Information der Steuerpflichtigen, Verzinsung – werden auch mit dieser Lösung umgesetzt.     Die Kosten dieser Lösung dürften zudem günstiger sein, als das Lohnabzugsverfahren mit Entschädigung der Arbeitgebenden für ihren Aufwand.

Kontakt
Luca Urgese, Grossrat, 079 384 07 07