Meldepflicht zum Schutz von Kulturgütern greift zu weit

Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt begrüsst die Zusammenfühung zweier Gesetze in ein neues "Gesetzes über den Zivilschutz und den Kulturgüterschutz (ZKG)". Damit wird der Kulturgüterschutz auf eine zeitgemässe Grundlage gestellt. Der Schutz der Kulturgüter von Privatpersonen greift aber fundamental und unnötig in die Privatsphäre der Eigentümerinnen und Eigentümer ein. Bedauerlich ist, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, um zugleich ein Gesetz über den Schutz der Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt vorzulegen. Ein solches fehlt derzeit gänzlich.

Von 최광모 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=36276762

Während die FDP Basel-Stadt die Zusammenführung der geltenden Gesetze unterstützt, wirft das neue Gesetz zum Zivil-, und Kulturgüterschutz an anderer Stelle Fragen auf.

Gemäss der vorliegenden Formulierung zur Kostentragungspflicht, können die Kosten jedes Einsatzes des Zivilschutzes den "Verursachern" auferlegt werden. Aus Sicht der FDP ist unklar, worauf sich der Begriff "Verursacher" bezieht. Sie regt an, die Ereignisse im Gesetzestext zu bezeichnen, nicht zuletzt auch, um Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.

In Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Kulturgüterschutz richten sich Pflichten an die Eigentümerinnen und Eigentümer resp. Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgütern. Wer steht prioritär in der Pflicht, wenn Eigentum und Besitz eines Kulturgutes nicht bei derselben Person oder Organisation begründet ist? Unklar ist auch, ob von einer Privatperson erwartet wird, dass diese ein Verzeichnis einzelner Kunstobjekte erstellt und meldet und wer die Kosten einer solchen Inventarisierung trägt. Wird vom Bürger erwartet, dass der Zivilschutz in privaten Räumlichkeiten Objekte erfasst?

Die FDP ist der Ansicht, dass der Begriff «Private» in Art. 17 gestrichen werden sollte. Sie ist der Meinung, dass eine solche Bestimmung fundamental und unnötig in die Privatsphäre der Bürgerinnnen und Bürger eingreift. Private Besitzer von wertvollen Kunstobjekten werden den Schutz ohne den Staat gewährleisten können.