FDP Basel setzt sich für die Fasnacht ein

Die Basler Regierung spannt die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler auf die Folter. Der Entscheid darüber, ob, wie und in welcher Form die Fasnacht in diesem Jahr stattfinden kann, ist immer noch ausstehend und wurde auf den Februar verschoben. Dass der Cortège auch in diesem Jahr nicht stattfindet, wurde bereits mitgeteilt. Aber wie steht es um den Morgestraich? Und was spricht gegen eine Freinachtbewilligung der Gastronomie? Grossrat Beat Braun stellt Fragen an die Basler Regierung.


 

Zum dritten Mal in Folge soll die Basler Fasnacht wegen der Coronakrise nicht oder in stark reduzierter Form stattfinden. Dies, obwohl andernorts im Land Grossveranstaltungen mit zehntausenden Teilnehmern ohne Probleme durchgeführt werden. Zu nennen ist das Luzerner Lichtfestival (Lilu), das kürzlich mit mehr als 100'000 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt wurde.

Grossrat und Fasnächtler Beat Braun will Antworten von der Basler Regierung, die den Cortège auch für dieses Jahr bereits abgesagt hat. Dafür hat er in Anbetracht der derzeit hohen Corona-Fallzahlen Verständnis.

Stand heute soll das «Gässle» von 07.00h - 23.00h möglich sein, ob der Morgestraich stattfinden, ist noch offen. Für Laien, so Beat Braun, sind die anderen, bis heute bekannten Einschränkungen, jedoch nur schwer durchblickbar. So möchte er wissen, ob die Covid-Ansteckungsgefahr aus heutiger Sicht ab 23.00h grösser ist und welche epidemiologischen Gründe zu einer derartige Begrenzung führen.

Beat Braun gibt zu bedenken, dass ohne Bewilligung «wilde» Gruppierungen, trotz Verbot, einen Morgestraich durchführen, ohne von den Ordnungskräften belangt zu werden. Junge Garden würden vermutlich verzichten und den rechtssicheren Raum bevorzugen, was dazu führt, dass Kinder und Jugendliche ausgeschlossen würden, obwohl gerade junge Fasnächtler das grösste Fasnachts-Nachholbedürfnis haben. Daraus ergibt sich seine Frage: Ist der Morgestraich epidemiologisch bedenklicher als das Fastnachtstreiben am Tag?

Die Interpellation stellt die Frage, ob es noch Vorschriften vom Bund gäbe, die betreffend der Durchführung der Fasnacht berücksichtigt werden müssen. Auf die Antworten sind wir gespannt.