Echter Wohnschutz jetzt: Mehr Mieter zu Wohnungseigentümern machen

Grossrat Beat Braun stellt Alternativen zum «Echten Wohnschutz» vor. Anstatt die Bewohnerinnen und Bewohner der auf dem Clara-Areal entstehenden Wohnungen einzumieten, könnte ein echter Wohnschutz damit erreicht werden, indem die Mieterinnen und Mieter unter Beihilfe des Kantons, zu Eigentümern werden.


 

Foto: Kanton Basel-Stadt

Der umstrittene Kauf des Clara-Areals im Kleinbasel durch den Kanton hat heftige Wellen geworfen. Tatsächlich ist die Strategie dahinter nicht klar: Wird damit eine Rendite-Anlage im Finanzvermögen angestrebt, stellt sich die Frage, warum der Kanton sein finanzielles Klumpenrisiko kantonaler Wohnungen erhöht. Sollten mit dem Kauf hingegen politische Zwecke verfolgt werden, müsste der Grosse Rat über den Eingang in das Verwaltungsvermögen entscheiden («Widmung»). Dass das Finanzdepartement diese staatspolitisch wichtige Unterscheidung seit siebzehn Jahren nach und nach verwässert, haben die Basler Freisinnigen schon oft kritisiert. Einig dürften sich aber alle Beobachter darin sein, dass das vermehrte – angesichts des kolportiert hohen Preises allenfalls gar aggressive – Auftreten des Kantons am Immobilienmarkt die überhitzten Preise zusätzlich treibt.

Gleichzeitig kann dieser Kauf auch als Chance für einen echten Wohnschutz genutzt werden. Dieser ist letztlich nur dann wirklich garantiert, wenn die Nutzerin oder der Nutzer den «eigenen» Wohnraum auch besitzt: Gehörten theoretisch alle Wohnungen den Nutzenden, wäre ein 100%iger Wohnschutz auch ohne komplizierte Gesetze erreicht. Angesichts der Marktlage können aber immer weniger Baslerinnen und Basler den Traum der eigenen vier Wände verwirklichen. Aus diesem Grund könnte ein neues kantonales Programm «Echter Wohnschutz jetzt» aufgelegt werden: Langjährigen Mieterinnen und Mietern staatlicher Liegenschaften soll ermöglicht werden, die eigene Wohnung nach fairen Konditionen zu erwerben. Dies soll und kann zum einen mit einer gewissen Anrechnung der bisher geleisteten Mietzinsen («Leasing») und zum anderen mit einer Sperrfrist für den Weiterverkauf und/oder mit einem befristeten Vorkaufsrecht des Kantons verbunden werden.

Damit könnte der Kanton erstens dem politisch breit getragenen Ansinnen des «echten» Wohnschutzes gerecht werden, ohne weitere «Schutzbestimmungen» erlassen zu müssen, zweitens über die Zeit sein Anlageportfolio glätten und drittens mehr Familien in Basel langfristig halten.