Grundsätzlich erachten wir es als sinnvoll, dass Bussgelder trotz einer möglichen Spanne von bis zu CHF 300 relativ einheitlich festgelegt wurden. So belaufen sich der grösste Teil der Bussen auf einen Betrag von CHF 100, ein kleinerer Teil auf zwischen CHF 20 und 50, hingegen nur wenige auf Beträge von CHF 150 und mehr. Im Hinblick auf die mögliche Spannbreite sind die Ordnungsbussen damit immer noch in der unteren Hälfte angesetzt. Trotzdem ist festzuhalten, dass wir einen Betrag von CHF 100 für Vergehen, welche zum Beispiel keine Personengefährdung verursachen, absolut gesehen immer noch als sehr hohen Betrag und daher insgesamt als obere Limite ansehen.
Von Christian C. Moesch, Grossrat