Wohnschutzinitiativen – FDP Basel-Stadt empfiehlt einstimmig 4 x NEIN.

Am 10. Juni 2018 stimmen wir über vier Wohnschutzinitiativen ab. Gerne erläutere ich um was es geht und wieso am Parteitag am 19. April die FDP Basel-Stadt für alle vier Initiativen die NEIN-Parole gefasst hat.

Andreas Zappalà, Grossrat und Geschäftsführer HEV Basel-Stadt

Mieterschutz beim Einzug

Die Initiative verlangt die Einführung der Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrags, sobald der Leerwohnungsstand unter 1,5% fällt. Die Anfechtung des Anfangsmietzinses innert 30 Tagen seit Einzug ist bereits heute möglich. Ebenfalls muss der Vermieter den Vormietzins dem neuen Mieter auf Verlangen hin bekanntgeben. Dazu braucht es das Formular nicht. Dass die Formularpflicht eine mietpreishemmende Wirkung zeigt, wie dies immer wieder behauptet wird, lässt sich an den Beispielen Zürich, Genf und anderer Kantone kaum behaupten. Trotz Formular sind diese Städte Hotspots von hohen Mietzinsen. Die Einführung einer solchen Formularpflicht löst keine Probleme sondern schafft nur administrativen Mehraufwand und Leerlauf.

Mieterschutz am Gericht

Die Initiative verlangt, dass in Gerichtsverfahren, die ihren Ursprung bei der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeit haben, keine Parteientschädigungen zu bezahlen sind und die Gerichtsgebühren auf max. 500 Franken plafoniert werden. Bereits heute liegen die Gerichtsgebühren bei Mietstreitigkeiten um 70 Prozent tiefer als bei andern zivilrechtlichen Prozessen. Es ist auch nicht einzusehen, wieso derjenige, der zu Unrecht vor den Richter gezogen wird, seine Anwaltskosten auch noch selber bezahlen muss. Nicht von der Hand zu weisen ist schliesslich auch die Tatsache, dass die Annahme der Initiative zu einer Schwächung der Schlichtungsstelle führt. Wieso soll ein vielleicht nicht gross befriedigender Vergleich angenommen werden, wenn man fast kosten- und risikolos prozessieren kann.

Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)

Die Kernelemente dieser Initiative sind ein spezieller Schutz für ältere Mietparteien vor Mietzinserhöhungen und Kündigungen bei Wohnungsnot (Leerwohnungsbestand unter 1,5%), wohnpolitische Massnahmen zur Bewahrung des Charakters der Quartiere, des aktuellen Wohnungsbestands und der bestehenden Wohn- und Lebensverhältnisse sowie eine Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle bei Abbruch und Umbau von bezahlbaren Wohnraum.

Diese Initiative braucht es nicht. Die Missbrauchsgesetzgebung im Obligationenrecht, seit 1. Juli 1990 in Kraft, gewährt Schutz vor unberechtigten Kündigungen und Mietzinserhöhungen. Ist eine Kündigung rechtmässig, so sind Erstreckungsmöglichkeiten vorgesehen. Es ist also bereits heute bei Weitem nicht so, dass ein Vermieter ältere Mietparteien mir nichts, dir nichts auf die Strasse stellen kann oder deren Mietzins massiv erhöhen kann. Zudem birgt die Initiative für ältere Personen Gefahr, auf dem freien Wohnungsmarkt noch schwieriger eine Wohnung zu finden. Schon heute beklagen sich diese, dass sie oft wegen ihres Alters keinen Zugang zu einer Mietwohnung finden. Dieses Problem dürfte sich akzentuieren, wenn diesem Personenkreis ein höherer gesetzlicher Schutz zugebilligt wird als anderen Wohnungssuchenden. Wenn eine kantonale Mietzinskontrolle eingeführt wird, besteht auch kein Anreiz mehr, in die Mietwohnungen und Liegenschaften zu investieren und diese zu unterhalten. Schwerwiegende Folgen dürfte auch die Forderung haben, dass der Charakter eines Quartiers zu bewahren ist. Eine Erneuerung und Entwicklung kann nicht mehr stattfinden. Einer Verdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum, wie dies die offizielle Politik des Regierungsrats darstellt, wäre ein Ende gesetzt. Denn ohne Abbruch oder Veränderung des Quartiers ist eine solche Verdichtung nicht zu erreichen.

Recht auf Wohnen

Während die oben geschilderten Volksinitiativen vom Mieterverband lanciert wurden, rekrutieren sich die Initianten bei dieser Initiative aus dem links-alternativen Spektrum. Sie wollen ein in der Kantonsverfassung verankertes und somit einklagbares Recht auf Wohnen. Dieses Recht soll allen in Basel-Stadt wohnhaften und angemeldeten Personen zukommen. Es beinhaltet einen Anspruch auf einen dem Bedarf entsprechenden Wohnraum, dessen Mietzins oder Kosten die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigen soll. Darunter verstehen die Initianten den Anspruch auf eine Wohnung, die ein Zimmer mehr aufweist, als Personen darin wohnen werden. Suchen also zwei Personen eine Wohnung, so besteht Anspruch auf eine 3-Zimmerwohnung. Diese Wohnung darf auch nicht als 1/3 des Haushalteinkommens kosten. Auch diese Initiative ist abzulehnen. Mit dem vor rund vier Jahren in Kraft getretenen kantonalen Wohnraumfördergesetz sind die Anliegen der Initianten erfüllt. Der Kanton muss Massnahmen fördern, die geeignet sind, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, dies tut er durch Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Zugleich muss er günstigen Wohnraum für besonders benachteiligte Personen bereitstellen. Bei dieser Initiative handelt es sich deshalb um eine ideologische Zwängerei, die eine Sogwirkung haben wird und den „Sozialtourismus“ begünstigt.