Interpellation von Andreas Zappalà betreffend Wirksamkeit des neuen Engergiegesetzes
Am 16. November 2016 verabschiedete der Grosse Rat das neue Energiegesetz, welches einen Kompromiss diverser vom Gesetz betroffener Interessenverbände oder interessierter Gruppierungen darstellt. Nachdem die Initiative "Basel erneuerbar'' zurückgezogen und gegen das neue Gesetz kein Referendum ergriffen wurde, setzte der Regierungsrat mit Beschluss vom 14. Februar 2017 die Wirksamkeit per 1. Oktober 2017 fest. Gemäss seiner Begründung soll dieses Vorgehen eine vertiefte Information der betroffenen Fachleute über die Neuerungen im Gesetz ermöglichen.
Da scheinbar kurz vor der Wirksamkeit noch viele Fragen offen waren und das Vorgehen von aussen mehr als eine Hauruckübung wirkt, stellte Andreas Zappalà dem Regierungsrat ein paar kritische Fragen.
Motion Christian C. Moesch und Konsorten betreffend Sanierung Rheinbord im Perimeter Schaffhauserrheinweg und Oberer Rheinweg
Im 2009 hat der Regierungsrat auf einen politischen Vorstoss hin einen Wettbewerb zur Neugestaltung des Kleinbasler Rheinufers vorab entlang des Perimeters Schaffhauserrheinweg ausgeschrieben, aus welchem im Anschluss ein Siegerprojekt erkoren wurde.
Allerdings, so ist bekannt, wurde das Projekt danach auf Eis gelegt, einerseits aus finanziellen Überlegungen, andererseits aber insbesondere mit der Begründung, dass die Werkleitungen am Schaffhauserrheinweg erst in den Jahren 2030-35 erneuert werden müssen.
Da eine Sanierung des Rheinbords Schaffhauserrheinweg unabhängig von der Rheinpromenade (und der damit verbundenen Instandstellung der technischen Infrastruktur) machbar ist, verlangt Christian C. Moesch und 29 weitere Mitmotionäre vom Regierungsrat, dass Planungsarbeiten und Baubeginn des Projektes gemäss dem durchgeführten Wettbewerb bis 2020 vollzogen bzw. aufgenommen werden.
Interpellation Christophe Haller betreffend Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
Im Kanton Zürich hat am 24. September 2017 die Stimmbevölkerung eine Initiative wuchtig angenommen, die vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen analog den Asyslsuchenden nur noch Asylfürsorge statt Sozialhilfe gewähren will. Damit ist der Kanton Basel-Stadt der einzige Kanton der Schweiz, der vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit der vollen Sozialhilfe unterstützt. Derzeit leben im Kanton Basel-Stadt rund 540 Personen mit diesem Status.
Christophe Haller fragt in seiner Interpellation den Regierungsrat an, ob er der Meinung ist, dass aufgrund des Abstimmungsergebnisses im Kanton Zürich, Massnahmen für Basel-Stadt ergriffen werden müssen.