Gastgewerbegesetz: Begrüssenswerter Liberalisierungsschritt. Wirtepatent reformieren statt abschaffen.

Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt begrüsst in ihrer Vernehmlassung zum Gastgewerbegesetz, dass verschiedene Regulierungen gelockert oder ganz abgebaut werden sollen. Nicht einverstanden ist die FDP mit der vorgeschlagenen vollständigen Abschaffung des Wirtepatents ab. Das Wirtepatent hilft mit, einen gewissen Qualitätsstandard im Gastgewerbe sicherzustellen, in dem es eine Grundbildung in den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsrecht vermittelt. Vor allem in Bezug auf die Hygienevorschriften besteht hierfür ein klares öffentliches Interesse. Dies ist zudem nicht nur im Sinne der Arbeitnehmenden und der Konsumenten, sondern auch in demjenigen der Steuerzahler. Denn die Erfahrung aus Kantonen, welche das Wirtepatent abgeschafft haben, zeigt deutlich, dass sich daraufhin der Aufwand zur Kontrolle der Hygienestandards in der Gastronomie massiv erhöht hat. 

Die FDP anerkennt jedoch den Reformbedarf beim Wirtepatent und schlägt daher einige Verbesserungs- und Vereinfachungsmassnahmen vor. So sollen etwa die Prüfungen zusammengefasst und die Prüfgebühren reduziert werden. Im Weiteren sind bereits gemachte Ausbildungen und Abschlüsse im Bereich der Hotellerie oder der Lebensmittelbranche grosszügiger zu anerkennen. Und schliesslich muss die Möglichkeit bestehen, dass ein einzelnes Wirtepatent in mehr als nur einem Betrieb desselben Eigentümers gültig ist.

Die weiteren vorgeschlagenen Massnahmen begrüsst die FDP grossmehrheitlich. So erleichtert die Abschaffung der Anwesenheits- bzw. der Wohnplicht das Führen mehrerer Betriebe durch denselben Bewilligungsinhaber erheblich. Auch der Aufhebung der Spezialregelung zum finanziellen Leumund sowie der gesetzlichen Definition eines «Mini-Gastroangebots» ist zuzustimmen. Bei Letzterem gilt es jedoch festzuhalten, dass die seit Jahren bewährte Vollzugspraxis (maximal zehn Sitz- oder Stehplätze) beibehalten und auf eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Betriebe mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter verzichtet werden soll. Eine Ausweitung würde dem Gebot, allen Marktteilnehmer möglichst gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen beizumessen, klar widersprechen.

 

Bild: Reiner Sturm pixelio.de