Die FDP anerkennt jedoch den Reformbedarf beim Wirtepatent und schlägt daher einige Verbesserungs- und Vereinfachungsmassnahmen vor. So sollen etwa die Prüfungen zusammengefasst und die Prüfgebühren reduziert werden. Im Weiteren sind bereits gemachte Ausbildungen und Abschlüsse im Bereich der Hotellerie oder der Lebensmittelbranche grosszügiger zu anerkennen. Und schliesslich muss die Möglichkeit bestehen, dass ein einzelnes Wirtepatent in mehr als nur einem Betrieb desselben Eigentümers gültig ist.
Die weiteren vorgeschlagenen Massnahmen begrüsst die FDP grossmehrheitlich. So erleichtert die Abschaffung der Anwesenheits- bzw. der Wohnplicht das Führen mehrerer Betriebe durch denselben Bewilligungsinhaber erheblich. Auch der Aufhebung der Spezialregelung zum finanziellen Leumund sowie der gesetzlichen Definition eines «Mini-Gastroangebots» ist zuzustimmen. Bei Letzterem gilt es jedoch festzuhalten, dass die seit Jahren bewährte Vollzugspraxis (maximal zehn Sitz- oder Stehplätze) beibehalten und auf eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Betriebe mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter verzichtet werden soll. Eine Ausweitung würde dem Gebot, allen Marktteilnehmer möglichst gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen beizumessen, klar widersprechen.
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